20. Mai 2022
Von Matthias Meisner
Ein rechtsevangelikaler Streetworker, ein Revierleiter der Polizei mit besten Verbindungen zum rechtsextremen Rechtsanwalt Martin Kohlmann, ein Coronaleugner-Bündnis namens „Volksstimme Bürgerbündnis“, eng verbandelt mit den rechtsextremen „Freien Sachsen“ und mit Sympathien für Putins Regime – es gibt dubiose Allianzen in Zwickau. Der Grünen-Kommunalpolitiker Wolfgang Wetzel schreibt dazu auf Facebook: „Es wird jetzt noch sehr viel aufzuarbeiten und ans Licht zu bringen sein, wer darüber hinaus seine Finger im Spiel hatte, damit das interkulturelle Fest zugunsten einer Demonstration von Querdenkern und Extremrechten verhindert wird.“
Denn das ist in Zwickau geschehen: Mit Unterstützung von Kohlmann, Gründer der „Freien Sachsen“, haben Rechtsradikale vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz den Hauptmarkt für ihren Aufmarsch erstritten. Just also den Platz, auf dem am fraglichen Samstag Mitte Mai das seit Monaten vorbereitete interkulturelle Fest „Zwikkolör“ stattfinden sollte, organisiert von der Integrations- und Gleichstellungsbeauftragten der Stadt und unterstützt von Dutzenden Initiativen und Vereinen, von der Ukraine-Hilfe bis zur Seebrücke.
Dass sich dann noch herausstellte, dass der – inzwischen versetzte – Revierleiter der Polizei offenbar Dienstgeheimnisse verriet und an die „Querdenker“ durchstach, setzte dem Ganzen die Krone auf. Das Landratsamt als Versammlungsbehörde hatte versucht, den Coronaleugner-Aufzug auf einen anderen Platz in der Stadt umzudirigieren. Der Verdacht liegt nah, dass die Rechtsradikalen ihre Anmeldung gezielt formuliert haben, um „Zwikkolör“ zu verhindern. Beweisen lässt sich das nicht.
Nach Wetzels Facebook-Post gab es zahlreiche Kommentare. Eine Frau, ehemalige Sozialarbeiterin, schrieb: „Manchmal platze ich fast vor Ärger, Enttäuschung, und, ja auch, Wut.“ In einem weiteren Kommentar hieß es: „Man muss sich nicht wundern, dass der rechte Ungeist (gerade in Sachsen) hoffähig gemacht wird, wenn selbst die Polizei den Kontakt sucht. Gruselig!“ Ein Mann schrieb: „Heftig, was da in Sachsen abgeht. Immer wieder. Die Polizei und die Justiz sowie die Regierung haben in Sachsen seit Jahrzehnten in Teilen eine große Toleranz und manchmal sogar Nähe und Kumpanei mit den Rechten und Rechtsradikalen.“
Grünen-Mann Wetzel, der bis zur vergangenen Bundestagswahl im September 2021 ein Jahr lang als Nachrücker für seine Partei im Bundestag saß und nun wieder als Suchtberater bei der Caritas arbeitet, ergänzte, es hätten sich nach seiner Wortmeldung etliche Menschen bei ihm gemeldet, „die sich nicht trauen, hier öffentlich zu kommentieren“. In Sachsen schwinge „da eben bei manchen auch Angst mit, anschließend Nachteilen in Beruf und Zivilleben ausgesetzt zu sein“.
Das zur Stimmung in einer Stadt, die seit Jahren eine „gut organisierte rechtsradikale Szene“ hat, wie der Sozialpädagoge Jörg Banitz vom soziokulturellen Zentrum Altes Gasometer sagt. Einer Stadt, in der die engagierte Zivilgesellschaft mehr und mehr erdrückt und an den Rand gedrängt wird.
Wie das Verwaltungsgericht Chemnitz seinen Beschluss begründete, ist die nächste Merkwürdigkeit. Es ist übrigens das gleiche Gericht, das – wenn auch mit anderen Richter:innen als diesmal – 2021 entschied, dass die neonazistische Kleinpartei „Der III. Weg“ in Zwickau Wahlwerbung mit „Hängt die Grünen“-Hetzplakaten machen durfte. Bis das Oberverwaltungsgericht in Bautzen die fragwürdige Entscheidung kassierte.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung zu Gunsten der „Querdenker“ mit dem Vorrang, die deren Kundgebung laut Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes habe. Grundrechtsträgern, und zu diesen rechnete das Verwaltungsgericht die Neonazis, gewährleiste dieser Artikel „das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung“. „Zwikkolör“ dagegen wurde als Veranstaltung mit „beliebigem Zweck“ eingestuft. „Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen“ würden ebenso wenig unter den Versammlungsbegriff fallen „wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen“, heißt es im Beschluss. Die Chance, diese Entscheidung vom Oberwaltungsgericht im Eilverfahren überprüfen zu lassen, bestand nicht mehr, nachdem die Stadt „Zwikkolör“ zum Schutz der Teilnehmer:innen, unter ihnen auch Kindergartenkinder, kurzfristig absagte.
Mit ihrem Vorgehen zu #zwikkolör haben d Verwaltungsgericht Chemnitz und d Revierleiter Zwickau @polizeisachsen den Rechten in d Hände gespielt u dazu beigetragen, zivilgesellschaftliches Engagement aktiv zu untergraben. ????
— Kati Lang (@AdvoKati_Lang) May 18, 2022
Die Dresdner Rechtsanwältin Kati Lang zieht eine bittere Bilanz: „Mit ihrem Vorgehen zu #Zwikkolör haben das Verwaltungsgericht Chemnitz und der Revierleiter Zwickau @polizeisachsen den Rechten in die Hände gespielt und dazu beigetragen, zivilgesellschaftliches Engagement aktiv zu untergraben“, twitterte sie. Wenn die Verantwortung für den Rechtsstaat von Gerichten und Polizei so ausgeübt werde, dass die extreme Rechte aktiv gestärkt wird, „ist die Demokratie bereits gewaltig ins Rutschen geraten und Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen angebracht“. Dass den Teilnehmer:innen von „Zwikkolör“ vom Gericht keine Grundrechtspositionen zugesprochen worden seien, halte sie aus juristischer Sicht für nicht nachvollziehbar.
Wurden Fehler im Rathaus gemacht? Die Zwickauer Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau) sagt auf Anfrage: „Der Beschluss des Verwaltungsgerichts kam für uns unerwartet und hinterlässt einen faden Beigeschmack. Wie wir – auch mit Blick in die Zukunft – damit umgehen, kann ich heute noch nicht sagen. Wir werten den Vorgang einerseits intern aus, andererseits suchen wir das Gespräch mit anderen Behörden, wie beispielsweise dem Landratsamt.“
Dort ist der für das Versammlungsrecht zuständige Beigeordnete Carsten Michaelis – der für die CDU bei den Kommunalwahlen am 12. Juni Landrat im Landkreis Zwickau werden will. Fragt man den Politiker Michaelis, zeigt er sich „total bestürzt“ über den Ausgang des Streits: Statt eines interkulturellen Fests können „Querdenker“ demonstrieren, unter ihnen viele aus der rechtsextremen Szene. Die Absage von „Zwikkolör“ sei „wirklich tragisch“, sagt er. Als zuständiger Beigeordneter indes hält er den Beschluss des Verwaltungsgerichts für „nachvollziehbar“. Seiner Meinung nach hätte die Entscheidung auch vor dem Oberverwaltungsgericht Bestand gehabt.
Ob es jetzt im Nachgang zu einer gerichtlichen Überprüfung kommt, will Michaelis nicht sagen: „Wir müssen prüfen, ob das Aussicht auf Erfolg hätte.“ Eine solche sogenannte Feststellungsklage fordert der Grünen-Politiker Wetzel dringend ein – „damit solche die Demokratie schädigenden Vorgänge wie in Zwickau zukünftig verhindert werden können“.