Können wir über Ausländerkriminalität reden?  

Können wir über Ausländerkriminalität reden?

24. Juni 2021

Kolumne von Özge

Ob Flucht, Islamismus oder sogenannte Ausländerkriminalität: die vermeintlichen Tabuthemen, die in regelmäßigen Abständen aufs Neue entdeckt werden, sind zahlreich, aber immer die gleichen. Egal, wie oft sie in den Schlagzeilen der großen Zeitungen auftauchen, wie viele Talkshows ihnen gewidmet werden und wie lange spektakuläre Enthüllungsbücher die Bestsellerlisten anführen, Gläubige der These von der unterdrückerischen linken Meinungshegemonie lässt das unbeeindruckt.

Nur darauf hinzuweisen, dass diese Themen natürlich sehr wohl öffentlich stattfinden, greift allerdings zu kurz. Die viel wesentlichere Frage, insbesondere im Fall der Ausländerkriminalität, ist, was sich von der breiten Besprechung eigentlich erhofft wird.

Wenn jemand ohne deutsche Staatsbürgerschaft eine Straftat begeht, handelt es sich um Ausländerkriminalität. Um die statistische Schieflage zu erkennen, die diese Definition mit sich bringt, muss man sich nur einmal Folgendes vor Augen halten: die sexuelle Nötigung, die ein holländischer Tourist in einem Hamburger Bordell begeht, fällt ebenso darunter wie die Abgeordnetenbestechung durch eine US-amerikanische Lobbyistin im Bundestag oder der Drogenverkauf durch einen eritreischen Geflüchteten im Görlitzer Park. Welche dieser Taten am ehesten polizeilich erfasst wird, liegt auf der Hand. Die polizeiliche Kriminalstatistik ist damit eine relativ nutzlose Quelle.

Hinzu kommt, dass verschiedene Akteure zu rassistischen Propagandazwecken eine möglichst hohe Prävalenz unter Ausländern, also eine verhältnismäßig hohe kriminelle Aktivität gemessen am Bevölkerungsanteil belegen wollen. Dafür werden Straftaten nach dem Aufenthaltsrecht, beispielsweise der illegale Grenzübertritt, dazugezählt. Aus drei Gründen eine unredliche und verfälschende Methode: Erstens können diese Taten naturgemäß nur von Ausländern begangen werden. Zweitens nehmen sie mit jedem Krieg in der Welt und jeder Asylrechtsverschärfung bei uns zu, was der Tatsache geschuldet ist, dass Menschen sich lieber strafbar machen, als zu sterben. Und drittens sind sie durch gezielte rassistische Migrationskontrollen in Grenz- und Bahnhofsgebieten wesentlich umfassender dokumentiert, als das bei einem Großteil der üblichen Deliktsfelder überhaupt polizeirechtlich denkbar wäre.

Nicht zuletzt ist in einer Klassengesellschaft Armut einer der wichtigsten kriminogenen Faktoren. Der Anteil der Armutsgefährdung unter Ausländern ist, und das ist kein Geheimnis, mehr als doppelt so hoch wie bei Deutschen.

Was bleibt also zu besprechen?

Das Beschwören einer linken Gesinnungsherrschaft, gegen die sich im Namen der Freiheit ein gemeinsamer Kampf zu richten hat, gehört seit jeher zu den Strategien der nationalen wie internationalen Rechten. Es handelt sich um eine höchst anschlussfähige These, schließlich muss man nicht mit einer Ansicht übereinstimmen, um sich dafür einzusetzen, dass sie verbreitet werden darf. So wird jeder Widerspruch zur Zensur hochstilisiert, während der Wahrheitsgehalt des vermeintlich Zensierten unbemerkt zur Nebensache wird. Im Fall der Ausländerkriminalität sind die Fakten simpel: Es handelt sich um eine Kategorie ohne kriminologische Aussagekraft, die für nichts außer rassistische Stimmungsmache zunutze ist. Darüber reden können wir, solange wir bei dieser Wahrheit bleiben, natürlich trotzdem.

Foto: Timo Schlüter

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