11. Mai 2023
Deutsche Regierungspolitiker versichern den Ortskräften in Afghanistan, dass sie auf Unterstützung vertrauen können. Doch das sind nur leere Worte, kritisiert die NGO Mission Lifeline. Sie hat ein Recherche-Dossier für Journalist:innen erstellt.
Nach dem überstürzten Abzug aus Afghanistan im August 2021 ließen deutsche Behörden und Organisationen Menschen zurück, die sich auf ihre Initiative hin, mit ihrer Unterstützung und durch Deutschlands Steuergelder finanziert für Menschenrechte und Gleichstellung, Bildung und Freiheit engagiert hatten.
Menschen, die jahrelang bei bei Ministerien, Unternehmen und NGO sowie bei der Bundeswehr beschäftigt waren. Menschen, die die Zukunft ihres Landes nach westlichen Vorbildern gestalten wollten. Frauen und Männer, die sich exponiert hatten, sich jedoch sicher fühlten, denn sie wähnten sich beschützt durch Länder wie Deutschland.
Der damalige Außenminister Heiko Maas und seine Nachfolgerin Annalena Baerbock haben mehrfach zugesichert, dass afghanische Ortskräfte und andere aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland besonders gefährdete Personen mit einer Aufnahmezusage für Deutschland rechnen können.
Doch es wird mit zweierlei Maß gemessen. Ein Maß, das schon von Beginn an zuungunsten der für die GIZ GmbH im Police Cooperation Project (PCP) als Lehrer:innen für afghanische Polizisten tätigen Ortskräfte angelegt worden war. Warum ließ sich die GIZ GmbH als Vertragspartei verleugnen? Das und mehr gilt es herauszufinden.
Die Dresdner NGO Mission Lifeline e.V. kümmert sich seit August 2021 um Menschen, die von den Taliban verfolgt werden und aufgrund ihrer Tätigkeit für deutsche Behörden und Organisationen akut bedroht sind. Um die rechtliche Situation dieser seit Monaten versteckt oder auf der Flucht lebenden Personen zu erarbeiten, gab der Verein im Januar 2023 ein juristisches Dossier in Auftrag. Dieses soll vor allem Journalist:innen als Recherche- und Arbeitsgrundlage dienen und die Rechtslage aus einer anderen und deutlich naheliegenderen Perspektive als dem stets herangezogenen Asyl- und Migrationsrecht darstellen: aus Sicht des Arbeitsrechts.
Mithilfe von im Original vorliegenden Verträgen, Dokumenten und Belegen kann nachvollzogen werden, dass die stets wiederholten Zusicherungen seitens deutscher Politiker:innen und Behörden, den afghanischen Ortskräften, die für das Police Cooperation Project (PCP) tätig waren, die Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen, nicht eingehalten werden. Nun werden die Arbeitsgerichte die Sachverhalte zu beurteilen haben. Es geht um nicht weniger als um Menschenleben.
Download Recherche-Dossier für Journalist:innen
Foto: Markus Weinberg