06. Juni 2021
Kolumne von Ruprecht Polenz
Der Umgang mit den dunklen Seiten der eigenen Vergangenheit ist schwer, aber notwendig, wenn es eine gute Zukunft geben soll. Wegen der vielen Verbrechen, die Deutschland in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts begangen hatte, gab und gibt es besonders viel aufzuarbeiten.
Wenn man sieht, dass Israel Deutschland heute als zweitbesten Verbündeten ansieht nach den USA, dass das deutsch-französische Verhältnis von einer „Erbfeindschaft“ zu enger Freundschaft geworden ist, und wenn man sich das immer engere Verhältnis zu Polen ansieht, dann ist Deutschland auf diesem Weg ein gutes Stück vorangekommen.
Nach über 5 1/2jährigen Verhandlungen, die ich für die deutsche Seite leiten durfte, liegt jetzt auch eine Joint Declaration zwischen Deutschland und Namibia vor: „United in rememberance of our colonial past, united in our will to reconcile, united in our vision of the future“
Dr. Zedekia Ngavirue, der als Herero von der namibischen Regierung mit der Verhandlungsführung beauftragt war, und ich, haben den Text am 15. Mai in Berlin paraphiert und die Verhandlungen damit abgeschlossen. Den Wortlaut des Textes finden sie hier.
Das Abkommen hat Diskussionen ausgelöst. Im Folgenden möchte ich auf die am häufigsten gestellten Fragen eingehen.
1. Warum so spät?
Der Völkermord und die Verbrechen an den Herero und Nama wurden zwischen 1904 und 1908 verübt. Warum hat es über hundert Jahre gedauert, bis sich Deutschland diesem Thema stellt?
Namibia wurde 1989 unabhängig. Von 1916 bis 1989 war das Land eine Kolonie des südafrikanischen Apartheitsstaates. Deutschland hat sich nach 1990 vor allem auf die Folgen der Wiedervereinigung konzentriert. Zwar entwickelten sich die deutsch-namibischen Beziehungen auch dank der deutschen Entwicklungshilfe gut. 2004 bat mit der damaligen Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul in einer sehr persönlichen Rede in Namibia erstmals eine hochrangige politische Persönlichkeit um Entschuldigung und förderte in einer Sonderinitiative in Höhe von 30 Mio. € Projekte in den Siedlungsgebieten der Herero und Nama. Aber diese persönliche Initiative, so lobenswert sie war, war aus namibischer Sicht kein Ersatz für eine Entschuldigung Deutschlands. Leider haben die eigentlichen Verhandlungen erst 2015 begonnen. Sie hätten früher beginnen sollen.
2. Wer hat verhandelt?
Es waren Verhandlungen zwischen beiden Regierungen. Die namibische Regierung ist die legitime, aus demokratischen Wahlen hervorgegangene Vertreterin aller Namibier:innen. Seit der Unabhängigkeit verfolgt das Land die Politik „one people – one nation“ und will das Stammesdenken überwinden. Die namibische Regierung hat deshalb großen Wert darauf gelegt, die Verhandlungen selbst zu führen und ihre Delegation selbst zusammenzustellen.
3. Warum hat Deutschland nicht direkt mit den Herero und Nama verhandelt?
Es gibt keine allgemein gewählte oder von allen Herero und Nama anerkannte Vertretung, sondern zahlreiche unterschiedliche Gruppierungen. Hinzu kommen auch Rivalitäten innerhalb dieser Communities.
4. Waren die Herero und Nama von den Verhandlungen ausgeschlossen?
Nein. Bei allen Verhandlungsrunden saßen Vertreter:innen der Herero und Nama mit am Tisch. Auch über die namibischen Vorbereitungsgremien waren Herero- und Namavertreter:innen in die Verhandlungen einbezogen. Dr. Ngavirue, der namibische Verhandlungsführer, ist ein Herero.
5. Worüber genau wurde verhandelt?
Deutschland möchte für die begangenen Verbrechen um Entschuldigung bitten. Das soll so geschehen, dass Namibia diese Bitte um Entschuldigung annimmt. Deshalb wird in der Joint Declaration zunächst genau beschrieben, für welche Verbrechen um Entschuldigung gebeten werden soll. Damit es keine Zweifel daran geben kann, dass diese Bitte ernsthaft und nicht ein bloßes Lippenbekenntnis ist, haben wir darüber gesprochen, was für die Zukunft daraus folgt und dass die Entschuldigungs-Bitte hochrangig vom Bundespräsidenten ausgesprochen wird.
6. Warum wird in der Joint Declaration nicht von Reparationen gesprochen?
Beim heutigen Umgang mit den Verbrechen von 1904 – 1908 geht es nicht um eine rechtliche, sondern um eine politisch-moralische Frage. Dieser politisch-moralischen Verantwortung will Deutschland sich stellen. Erst durch die Völkermord-Konvention der Vereinten Nationen von 1948 werden an das Verüben eines Völkermords rechtliche Konsequenzen geknüpft. Aber das gilt nur für die Völkermorde, die seit 1948 begangen wurden. Die Völkermord-Konvention hat keine Rückwirkung. Deshalb blieben auch die drei Klageversuche von Herero- und Namavertretern vor internationalen und amerikanischen Gerichten erfolglos. Sie wurden nicht zur Entscheidung angenommen.
7. Werden die Mittel tatsächlich bei Herero und Nama ankommen?
Dazu hat sich die namibische Regierung verpflichtet. Das vereinbarte Programm wird in sieben genau bezeichneten Regionen realisiert, in denen ein Großteil der Herero und Nama leben. Die örtlichen Gemeinschaften werden umfassend in die Planung und Durchführung einbezogen. Das Programm wird zusätzlich und getrennt von der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sein. Deutschland bleibt an der Umsetzung des Abkommens beteiligt, was ein ausdrücklicher Wunsch der namibischen Partner ist.
8. Wie geht es weiter?
Die Verhandlungen sind abgeschlossen. Das namibische Parlament wird sich mit dem Ergebnis beschäftigen. Gleiches gilt für den Deutschen Bundestag. Es ist vorgesehen, dass Außenminister Heiko Maas die Joint Declaration in Windhuk gemeinsam mit seiner namibischen Amtskollegin Netumbo Nandi-Ndaitwah unterzeichnet. Anschließend könnte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach Namibia reisen, um dort in einem geeigneten Rahmen die Bitte um Entschuldigung vorzubringen.
Danach kann die weitere Umsetzung der Joint Declaration beginnen. Denn die Erklärung zieht keinen Schlussstrich, im Gegenteil. Sie weist in die Zukunft. Das Verhandlungsergebnis soll die Grundlage für gesellschaftliche Versöhnungsprozesse sein, auf die wir hoffen. Einen Anspruch auf Versöhnung gibt es nicht.
Foto: Kai-Uwe Heinrich TSP