Wir sind alarmiert über die geplanten Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, die das Bundesministeriums des Innern und für Heimat dem Bundeskabinett vorgelegt hat.
Die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) bietet die rechtliche Grundlage, humanitäre Arbeit weiter einzuschränken und humanitäre Helferinnen und Helfer strafrechtlich zu verfolgen.
Diese Kriminalisierung widerspricht der im Koalitionsvertrag hervorgehobenen Pflicht zur Seenotrettung und Verantwortung, diese nicht zu behindern.
Die Einschleusung in einen anderen Schengen-Staat (§ 96 Abs. 4 AufenthG) bezieht sich bisher nicht auf die uneigennützige Einschleusung nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG. Nach dem neuen Entwurf soll jedoch auch die Beihilfe zur unerlaubten Einreise unter Strafe gestellt werden, wenn sie „wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer“ erfolgt. Auf einen Vorteil für die Hilfeleistenden kommt es dann nicht mehr an.
Davon betroffen sind potenziell Seenotretterinnen, aber auch andere Menschenrechtsverteidigerinnen, humanitäre Organisationen und Geflüchtete selbst.
Mit den geplanten Gesetzesänderungen würde sich Deutschland in eine europaweit zu beobachtende repressive Politik einreihen. Die Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume ist ein gefährlicher Trend, der gestoppt werden muss. Wir nehmen die Klarstellung des Bundesinnenministeriums, dass eine Kriminalisierung der Seenotrettung nicht beabsichtigt sei, dankbar zur Kenntnis. Die juristische Einschätzung zeigt jedoch, dass die für eine strafrechtliche Verfolgung ausschlaggebenden Straftatbestände in konkreten Fällen nach dem aktuellen Vorschlag erfüllt sein könnten.
Deshalb fordern wir das Bundesinnenministerium auf, dem Bundeskabinett eine geänderte Formulierungshilfe vorzulegen, in der die Ausweitung des Paragraphen 96 zurückgenommen wird. Darüber hinaus fordern wir die Aufnahme einer humanitären Klausel, wie sie in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2002/90/EG vorgesehen ist, um Sanktionen gegen humanitäre Hilfe auszuschließen.
Sollte das Innenministerium dem Bundeskabinett keine neue Formulierungshilfe vorschlagen, fordern wir die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diese Änderungen in einem Antrag aufzugreifen und in den Bundestag einzubringen.
Wir schließen uns der im Rahmen der Verbandsanhörung geäußerten Kritik am beschleunigten Gesetzgebungsverfahren an und appellieren an alle am Gesetzgebungsprozess beteiligten Akteure, die Expertise der Zivilgesellschaft anzuhören und bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.
Seenotrettung und humanitäre Hilfe dürfen in und von Deutschland nicht kriminalisiert und behindert werden!
Ob Mittelmeer, Ukraine oder Afghanistan – wir unterstützen Menschen auf Flucht. Nur durch deine Hilfe können wir unsere Rettungseinsätze realisieren. Jeder Betrag bewirkt, dass wir Menschen in Seenot und aus anderen lebensbedrohlichen Situationen retten können.
Header-Bild: Johannes Räbel
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